Rechtsprechung
BGH, 07.08.1997 - 1 StR 445/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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StPO § 346
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 07.08.1997 - 1 StR 445/97
Denn die Revision ist vom dafür zuständigen Revisionsgericht deshalb als unzulässig zu verwerfen, weil der Rechtsmittelverzicht bereits zuvor wirksam erklärt wurde und weder widerrufen noch angefochten werden kann (BGH NStZ 1984, 181 , st. Rspr.).
- BGH, 17.12.2003 - 1 StR 424/03
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach Verfahrensabsprache
Der Beschluß des Landgerichts, durch den die Revision des Angeklagten wegen verspäteter Einlegung als unzulässig verworfen wurde, war daher aufzuheben (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1998 - 2 StR 621/98 - und vom 3. Dezember 1987 - 3 StR 601/97 - und vom 7. August 1997 - 1 StR 445/97)". - BGH, 11.12.1998 - 2 StR 621/98
Rechtsmittelverzicht (Feststellung allein durch das Revisionsgericht)
Der Beschluß des Landgerichts, durch den die Revision des Angeklagten wegen verspäteter Einlegung als unzulässig verworfen wurde, war daher aufzuheben (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 601/97 - und vom 7. August 1997 - 1 StR 445/97 BGH NStZ 1984, 181 und BGHSt 16, 115, 118).